Ladenöffnung 2026: Was in Bayern und Baden-Württemberg für personallose Läden gilt
Rechtliches

Ladenöffnung 2026: Was in Bayern und Baden-Württemberg für personallose Läden gilt

toc Inhaltsverzeichnis

Bayern und Baden-Württemberg haben 2025 und 2026 die Ladenöffnung für personallose Läden neu geregelt. In beiden Ländern dürfen kleine Läden bis 150 m² Verkaufsfläche ohne Personal auch sonntags öffnen – mit Unterschieden bei Sortiment, Anzeigepflicht und gesperrten Feiertagen. Ich betreibe Läden in beiden Bundesländern und zeige, was die Regeln für Ihre Planung bedeuten, welche Formalien Sie erledigen müssen und wie Sie den Betrieb am Wochenende organisieren.

Lange war die Sonntagsöffnung die größte rechtliche Unsicherheit für Smart Stores. Viele personallose Läden durften am Wochenende nur eingeschränkt oder gar nicht öffnen, obwohl gerade dann der Bedarf groß ist. 2025 und 2026 haben Bayern und Baden-Württemberg ihre Gesetze geändert. Ich betreibe Läden in beiden Bundesländern und erkläre hier, was jetzt gilt und worauf Sie achten sollten. Wichtig vorab: Dieser Beitrag ist ein Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte in der jeweils aktuellen Fassung und die Auskunft der zuständigen Behörde.

Warum die Öffnungszeiten so wichtig sind

Ein personalloser Laden lebt davon, dann offen zu sein, wenn andere Geschäfte zu sind: früh morgens, abends und am Wochenende. Gerade am Sonntag fehlt im Dorf oft etwas – Milch, Brot, eine Kleinigkeit für den Besuch. Für die Wirtschaftlichkeit vieler Smart Stores ist die Öffnung am Sonntag deshalb ein wichtiger Faktor. Wie Kundinnen und Kunden das sehen, zeigt auch der Beitrag Kundenumfrage zur Sonntagsöffnung.

Bayern: Das neue Ladenschlussgesetz seit August 2025

Seit dem 1. August 2025 gilt in Bayern das neue Bayerische Ladenschlussgesetz. Es regelt erstmals ausdrücklich personallos betriebene Kleinstsupermärkte. Nach Art. 2 Abs. 2 dürfen diese Läden auch in den allgemeinen Ladenschlusszeiten geöffnet sein, also auch an Sonn- und Feiertagen sowie nachts. Voraussetzungen sind nach dem Gesetzestext:

Frau mit Smartphone und Einkaufstüte vor einem SB-Dorfladen am Sonntag
  • eine unmittelbar dem Verkauf dienende Grundfläche von bis zu 150 m²
  • kein persönlicher Kundenkontakt
  • Auswahl, Übergabe und Bezahlung über Warenautomaten oder Selbstbedienung

Eine Sortimentsbeschränkung sieht die Regelung nach Angaben der Staatsregierung nicht vor. Die Gemeinden haben aber ein Mitspracherecht: Sie können per Rechtsverordnung Dauer und Lage der Öffnungszeit an Sonn- und Feiertagen abweichend festlegen. Dabei müssen mindestens acht zusammenhängende Stunden zugelassen bleiben.

Für die Praxis heißt das: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob es eine solche Verordnung gibt oder geplant ist. Und achten Sie darauf, dass in den Ladenschlusszeiten tatsächlich kein Verkaufspersonal im Laden tätig ist.

Baden-Württemberg: Das geänderte Ladenöffnungsgesetz 2026

In Baden-Württemberg wurde das Ladenöffnungsgesetz Anfang 2026 geändert. Das Gesetz führt den Begriff der vollautomatisierten Verkaufsstelle ein. Gemeint sind Verkaufsstellen, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs anbieten, höchstens 150 m² Verkaufsfläche haben und jedenfalls an Sonn- und Feiertagen vollautomatisiert ohne Verkaufspersonal betrieben werden.

Regierungsgebäude in Baden-Württemberg mit Landesflagge

Solche Verkaufsstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Weitere wichtige Punkte nach dem Gesetzestext:

  • Die zuständige Behörde kann Dauer und Lage der Öffnungszeit an Sonn- und Feiertagen abweichend festlegen, aber nicht unter acht zusammenhängenden Stunden.
  • Der Betrieb an Sonn- und Feiertagen muss mindestens sechs Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, mit einem Nachweis über die Größe der Verkaufsfläche.
  • Am Ersten Weihnachtstag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am Karfreitag gilt die Sonntagsöffnung für diese Läden nicht.
  • An Sonn- und Feiertagen dürfen keine angestellten Arbeitnehmer im Laden einräumen, warten oder reinigen. Für tagesfrische Backwaren gibt es eine Ausnahme beim Beschicken durch den Inhaber oder beauftragte Dritte.

Mehr zur Entstehung des Gesetzes lesen Sie im Beitrag Neues Ladenöffnungsgesetz in Baden-Württemberg.

Die Unterschiede im Überblick

Beide Länder knüpfen die Öffnung an eine Fläche von höchstens 150 m² und an den Betrieb ohne Personal. Es gibt aber Unterschiede:

  • Sortiment: In Baden-Württemberg ist die Rede von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Für Bayern betont die Staatsregierung, dass es keine Sortimentsbeschränkung gibt.
  • Anzeige: Baden-Württemberg verlangt eine Anzeige mindestens sechs Wochen vor Beginn des Sonntagsbetriebs.
  • Ausnahmetage: Baden-Württemberg nennt ausdrücklich vier Tage, an denen nicht geöffnet werden darf.
  • Zuständigkeit für abweichende Zeiten: In Bayern die Gemeinde, in Baden-Württemberg die zuständige Behörde.

Was die 150 m² bedeuten

Die Flächengrenze ist für die Planung entscheidend. Gemeint ist die Verkaufsfläche, also die Fläche, die dem Verkauf dient und für Kunden zugänglich ist. Lager und Technikräume zählen in der Regel nicht dazu. Planen Sie die Fläche so, dass Sie die Grenze sicher einhalten und das auch belegen können. Mehr dazu im Beitrag 150 m² Verkaufsfläche.

Erfahrungen aus meinen Läden

In meinen Läden haben wir Öffnungszeiten von früh morgens bis spät abends. In Illertissen-Au etwa ist der Laden montags bis samstags von 5 bis 23 Uhr geöffnet und an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 20 Uhr. Gerade die Sonntage werden gut angenommen. Wichtig ist, die Abläufe so zu organisieren, dass das Einräumen und Reinigen an Werktagen erfolgt. Das ist mit etwas Planung gut machbar.

Kundin scannt Waren an der Self-Checkout-Kasse eines SB-Ladens am Sonntag

Was bleibt offen?

Auch mit den neuen Gesetzen sind nicht alle Fragen geklärt. Wie streng wird das Merkmal „ohne Personal“ in der Praxis ausgelegt? Wie gehen Behörden mit hybriden Läden um, die tagsüber Bedienung haben und abends in Selbstbedienung laufen? Und wie entwickeln sich die Regeln in anderen Bundesländern? Halten Sie sich hier auf dem Laufenden und klären Sie Grenzfälle vorab mit der zuständigen Stelle.

Checkliste für Ihren Laden

  • Verkaufsfläche messen und dokumentieren
  • Sortiment prüfen, vor allem in Baden-Württemberg
  • bei der Gemeinde oder Behörde nach abweichenden Regelungen fragen
  • in Baden-Württemberg die Anzeige rechtzeitig stellen
  • Personaleinsatz so planen, dass an Sonn- und Feiertagen kein Personal tätig ist
  • die gesperrten Feiertage im Kassensystem oder an der Tür hinterlegen

Wie Sie Ihren Laden auf die neuen Regeln ausrichten

Die Gesetze schaffen den Rahmen. Ob Ihr Laden ihn nutzen kann, entscheidet sich in der Planung. Drei Stellschrauben sind aus meiner Sicht besonders wichtig: die Fläche, das Personalkonzept und die Technik.

Fläche von Anfang an richtig planen

Wer neu plant, sollte die Verkaufsfläche bewusst unter der Grenze halten und die Aufteilung sauber dokumentieren. Ein Grundriss, in dem Verkaufsraum, Lager und Technik klar getrennt sind, hilft bei der Anzeige und bei späteren Rückfragen der Behörde. Bei Bestandsgebäuden lohnt es sich, vor dem Mietvertrag nachzumessen. Eine Fläche, die knapp darüber liegt, lässt sich manchmal durch eine andere Raumaufteilung anpassen, etwa indem ein Teil als Lager abgetrennt wird.

Personal an Werktagen bündeln

Die Regeln setzen voraus, dass am Sonntag kein Verkaufspersonal im Laden tätig ist. In Baden-Württemberg dürfen angestellte Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen auch nicht einräumen oder reinigen. Das heißt: Wareneingang, Auffüllen und Reinigung müssen so organisiert sein, dass der Laden am Samstag gut gefüllt ist und bis Montag trägt. In meinen Läden planen wir die Warentage deshalb so, dass vor dem Wochenende die Regale voll sind und Frischware mit ausreichender Haltbarkeit bereitsteht.

Technik, die auch sonntags läuft

Wenn am Sonntag niemand vor Ort ist, muss die Technik zuverlässig funktionieren. Dazu gehören eine stabile Kasse, eine Kühlung mit Alarm aufs Handy und eine Möglichkeit, aus der Ferne nach dem Rechten zu sehen. Klären Sie außerdem, wer am Wochenende erreichbar ist, wenn ein Kunde ein Problem meldet – und wie diese Person reagieren kann, ohne gegen die Regeln zu verstoßen.

info

Gut zu wissen: Maßgeblich ist immer die Verkaufsfläche, also der Bereich, der dem Verkauf dient und für Kunden zugänglich ist. Lager, Technikraum und Sozialräume zählen in der Regel nicht dazu. Halten Sie die Aufteilung in einem Grundriss fest – in Baden-Württemberg brauchen Sie den Nachweis ohnehin für die Anzeige.

Die wichtigsten Punkte im Ländervergleich

  • Flächengrenze: in beiden Ländern höchstens 150 m² Verkaufsfläche
  • Personal: an Sonn- und Feiertagen kein Verkaufspersonal im Laden
  • Sortiment: in Baden-Württemberg Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, in Bayern laut Staatsregierung ohne Sortimentsbeschränkung
  • Abweichende Zeiten: in Bayern per Verordnung der Gemeinde, in Baden-Württemberg durch die zuständige Behörde – jeweils mindestens acht zusammenhängende Stunden
  • Anzeige: in Baden-Württemberg mindestens sechs Wochen vor Beginn des Sonntagsbetriebs
  • Gesperrte Tage in Baden-Württemberg: Erster Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Karfreitag

Typische Fehler bei der Sonntagsöffnung

Aus Gesprächen mit anderen Betreibern und aus meinem eigenen Alltag kenne ich einige Stolpersteine, die sich leicht vermeiden lassen:

  • Die Verkaufsfläche wird nur geschätzt, nicht gemessen und dokumentiert.
  • Die Anzeige in Baden-Württemberg wird zu spät gestellt, und der Laden darf am geplanten Starttermin sonntags noch nicht öffnen.
  • Mitarbeiter räumen am Sonntag „nur kurz“ etwas ein – genau das ist in Baden-Württemberg ausdrücklich nicht erlaubt.
  • Die gesperrten Feiertage sind nicht im System hinterlegt, und der Laden steht am Ostersonntag offen.
  • Hybride Läden vergessen, dass am Sonntag tatsächlich kein Personal im Verkauf sein darf.

Wer diese Punkte vor dem Start klärt, hat am Wochenende Ruhe – und die Kunden finden einen verlässlich geöffneten Laden.

In 5 Schritten zur rechtssicheren Sonntagsöffnung

  • arrow_forwardFläche prüfen: Messen Sie die Verkaufsfläche und dokumentieren Sie die Abgrenzung zu Lager und Technik in einem Grundriss.
  • arrow_forwardRechtslage vor Ort klären: Fragen Sie bei Gemeinde oder zuständiger Behörde nach, ob abweichende Öffnungszeiten für Sonn- und Feiertage festgelegt sind oder geplant werden.
  • arrow_forwardAnzeige stellen: In Baden-Württemberg zeigen Sie den Sonntagsbetrieb mindestens sechs Wochen vorher mit Flächennachweis an.
  • arrow_forwardAbläufe planen: Legen Sie Warentage, Reinigung und Service so, dass an Sonn- und Feiertagen kein Personal im Laden arbeiten muss.
  • arrow_forwardTechnik einstellen: Hinterlegen Sie gesperrte Feiertage, testen Sie die Fernüberwachung und legen Sie fest, wer am Wochenende erreichbar ist.

Fazit: Mehr Rechtssicherheit für personallose Läden

Die neuen Regeln in Bayern und Baden-Württemberg schaffen deutlich mehr Rechtssicherheit. Wer die Flächengrenze einhält, ohne Personal arbeitet und die Formalien beachtet, kann seinen Laden auch sonntags öffnen. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind überschaubar, aber wichtig – vor allem bei Sortiment, Anzeige und gesperrten Feiertagen.

Prüfen Sie vor dem Start immer die aktuelle Rechtslage und eventuelle Regelungen vor Ort. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber die Fragen an die Hand, die Sie stellen sollten. Sie möchten Ihre Situation besprechen? In einer kostenlosen Erstberatung gehen wir sie gemeinsam durch.

  • check_circleIn Bayern dürfen personallos betriebene Kleinstsupermärkte bis 150 m² seit dem 1. August 2025 auch an Sonn- und Feiertagen öffnen; die Gemeinde kann die Zeiten anpassen, mindestens acht Stunden am Stück bleiben erlaubt.
  • check_circleIn Baden-Württemberg gilt seit 2026 eine ähnliche Regel für vollautomatisierte Verkaufsstellen bis 150 m² mit Waren des täglichen Bedarfs – mit Anzeige sechs Wochen vorher.
  • check_circleAm Ersten Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und Karfreitag bleiben solche Läden in Baden-Württemberg geschlossen.
  • check_circleAn Sonn- und Feiertagen darf kein Personal im Laden arbeiten; Einräumen und Reinigen gehören auf die Werktage.
  • check_circleFläche messen, Abläufe planen, Formalien rechtzeitig erledigen – dann klappt die Sonntagsöffnung ohne Ärger.
Verkaufsfläche
Der Bereich eines Ladens, der dem Verkauf dient und für Kunden zugänglich ist. Lager, Technik- und Sozialräume zählen in der Regel nicht dazu.
Kleinstsupermarkt
Begriff aus dem Bayerischen Ladenschlussgesetz für personallos betriebene Läden bis 150 m² Verkaufsfläche ohne persönlichen Kundenkontakt.
Vollautomatisierte Verkaufsstelle
Begriff aus dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg für Läden bis 150 m², die Waren des täglichen Bedarfs anbieten und jedenfalls an Sonn- und Feiertagen ohne Verkaufspersonal betrieben werden.
Anzeige
Formelle Mitteilung an die zuständige Behörde. In Baden-Württemberg ist sie für den Sonntagsbetrieb mindestens sechs Wochen vorher nötig.
Allgemeine Ladenschlusszeiten
Die Zeiten, in denen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen sein müssen, etwa an Sonn- und Feiertagen.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf mein personalloser Laden in Bayern sonntags öffnen?

Ja, wenn er die Voraussetzungen des Bayerischen Ladenschlussgesetzes erfüllt: höchstens 150 m² Verkaufsfläche, kein persönlicher Kundenkontakt und Verkauf über Automaten oder Selbstbedienung. Die Gemeinde kann die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen per Verordnung anpassen, muss aber mindestens acht zusammenhängende Stunden zulassen.

Was muss ich in Baden-Württemberg vor der Sonntagsöffnung tun?

Sie müssen den Betrieb an Sonn- und Feiertagen mindestens sechs Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen und dabei die Größe der Verkaufsfläche nachweisen. Ohne vollständige und rechtzeitige Anzeige kann die Behörde den Sonntagsbetrieb vorläufig untersagen.

An welchen Tagen muss mein Laden in Baden-Württemberg geschlossen bleiben?

Am Ersten Weihnachtstag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am Karfreitag gilt die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen nicht.

Darf ich sonntags Ware nachfüllen?

In Baden-Württemberg dürfen angestellte Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen weder einräumen noch reinigen oder warten. Für tagesfrische Backwaren gibt es eine Ausnahme beim Beschicken durch den Inhaber oder beauftragte Dritte. Planen Sie Ihre Abläufe deshalb so, dass der Laden am Wochenende ohne Nachfüllen auskommt.

Gelten die Regeln auch für hybride Läden mit Personal?

Die Regeln knüpfen an den Betrieb ohne Verkaufspersonal an. Ein hybrider Laden kann tagsüber mit Personal arbeiten, muss aber an Sonn- und Feiertagen ohne Verkaufspersonal laufen. Klären Sie Grenzfälle vorab mit der zuständigen Stelle.

Stefan Schrapp

Stefan Schrapp

Smart Store Betreiber, Berater & Gründer von MeinSmartStore

Nach über 15 Jahren Selbstständigkeit im Online-Marketing suchte Stefan eine neue berufliche Herausforderung mit echtem gesellschaftlichem Mehrwert. In den autonomen Nahversorgern entdeckte er die Lösung für ein wachsendes Problem: Immer mehr Gemeinden verlieren ihren letzten Lebensmittelladen. Stefan entschied sich, selbst anzupacken.

Weitere Beiträge

calendar_month

1
2
3
4
5

Welches Smart Store Konzept interessiert Sie?

Frage 1 von 5 – Wählen Sie die Option, die am besten passt.

Haben Sie bereits einen Standort?

Frage 2 von 5 – Wählen Sie die Option, die am besten passt.

Wie hoch ist Ihr geplantes Budget?

Frage 3 von 5 – Wählen Sie die Option, die am besten passt.

Wann möchten Sie starten?

Frage 4 von 5 – Wählen Sie die Option, die am besten passt.

Wie können wir Sie erreichen?

Frage 5 von 5 – Bitte füllen Sie die Pflichtfelder aus.

Porträt von Stefan Schrapp mit blauem Sakko vor neutralem Hintergrund.

Sie erhalten sofort unseren kostenlosen Leitfaden per E-Mail. Danach melde ich mich gerne persönlich bei Ihnen.

Stefan Schrapp, Mein Smart Store

check_circle

mail Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Schritt 1 von 5